JudikaturOGH

RS0008407 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
30. Oktober 2014

Ein Leistungsurteil auf Herausgabe der vermachteten Liegenschaften ersetzt die Bestätigung nach § 178 AußStrG. Trotz der Möglichkeit der Leistungsklage ist aber die Legatsfeststellungsklage zulässig, da der Kläger, wenn er im Feststellungsstreit obsiegt, auf Grund einer Bestätigung des Abhandlungsgerichtes nach § 178 AußStrG die Eintragung im Grundbuch erwirken kann (SZ 22/5).

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