JudikaturOGH

RS0004182 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. Juli 1975

Macht nach Pfändung und Überweisung der gem § 308 EO "in Vertretung des Verpflichteten" handelnde Überweisungsgläubiger die dem Dienstnehmer aus dem Dienstverhältnis zustehende Entgeltforderung geltend, tritt dadurch keine Änderung in der Beschaffenheit des Rechtsverhältnisses ein (Heller-Berger-Stix III 2216; vgl auch die schon zitierte Lehre und Rechtsprechung zu § 1 Abs 2 ArbGerG, ferner EvBl 1975/164 = RZ 1975,55).

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