JudikaturOGH

RS0037867 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
15. September 2009

Die Umsatzsteuer bildet einen preisbildenden und wertbildenden Faktor, der bei der Bemessung des Schadenersatzes zu berücksichtigen ist, auch wenn ein Reparaturaufwand tatsächlich unterbleibt (Geschädigter ist Bergarbeiter, daher interessiert hier die Sonderregelung des Art XII Z 3 EGUStG nicht).

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