JudikaturOGH

RS0022025 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
26. Juni 1975

Der Anspruch des Bestellers auf Behebung von Mängeln gemäß § 1167 ABGB berechtigt nicht auch dazu, die Kosten der Überprüfung des Werkes nach der Mängelbehebung durch einen Dritten dem Unternehmer anzulasten.

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