Zur Erzielung einer größtmöglichen Effektivität der Unrechtsfolgen soll die Geldstrafe eine Abschöpfung der Einkommensspitze des Verurteilten auf einen dem Existenzminimum nahekommenden Betrag und eine fühlbare Herabsetzung seines Lebensstandards für den gesamten Zeitraum, der der Anzahl der Tagessätze entspricht, darstellen.
Rückverweise