JudikaturOGH

RS0058132 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
21. Februar 1980

Unfälle, de sich aus dem Einsatz der Betriebskraft elektrischen Starkstroms beim Verschub von Zügen mittels elektrischer Lokomitiven ereignen, sind als solche beim Betrieb einer Eisenbahn im Sinne des § 1 EKHG zu beurteilen.

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