JudikaturOGH

RS0065820 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
22. Mai 1975

Ein Transportunternehmer kommt seiner Verpflichtung nach § 103 Abs 1 KFG 1967 nur dann nach, wenn er für eine sachgemäße Wartung seiner Kraftfahrzeuge - allenfalls in einer Kraftfahrzeugwerkstätte - Sorge trägt.

Rückverweise