Ein Transportunternehmer kommt seiner Verpflichtung nach § 103 Abs 1 KFG 1967 nur dann nach, wenn er für eine sachgemäße Wartung seiner Kraftfahrzeuge - allenfalls in einer Kraftfahrzeugwerkstätte - Sorge trägt.
Rückverweise
…nach, wenn er für eine sachgemäße Wartung seiner Kraftfahrzeuge – allenfalls in einer Kraftfahrzeugwerkstätte – Sorge trägt (7 Ob 92/75 = RIS-Justiz RS0065820). § 103 Abs 1 KFG ist eine Schutznorm im Sinn des § 1311 ABGB, in dessen Zweckbereich die Verhütung von Unfällen und…