JudikaturOGH

RS0030404 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. September 2021

Beim Zeitwert ist nicht auf ein Fahrzeug gleicher Type in Normalausstattung, sondern auf das konkrete Fahrzeug im Zustande vor seiner Beschädigung mit seiner Sonderausstattung und den zum Betrieb gehörigen "Extras" abzustellen.

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