RS0009341 – OGH Rechtssatz
Hat ein Ehegatte Leistungen für den Bau eines Wohnhauses auf dem Grundstück des anderen erbracht, so fällt in Folge Scheidung der Ehe der Rechtsgrund weg. Auch im Falle der Alleinverschuldens des Leistenden an der Ehescheidung besteht ein Rückforderungsanspruch; dieser ist aber nur im Rahmen des Nutzens des Leistungsempfängers gegeben.