JudikaturOGH

RS0072134 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. April 1975

Die Verpflichtung des Rechtsanwaltes nach § 11 Abs 1 RAO, das ihm anvertraute Geschäft, solange der Auftrag besteht, zu besorgen, bezieht sich nur auf jene Vertretungen, die der Rechtsanwalt im Sinne des § 9 Abs 1 RAO übernommen hat.

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