JudikaturOGH

RS0008762 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. November 1984

Ob ein bestimmtes Verhalten "handelsüblich" ist oder nicht, kann schon nach der eigentümlichen Bedeutung dieses Wortes (§6 ABGB) regelmäßig erst dann beantwortet werden, wenn die tatsächlichen Handels- und Branchengepflogenheiten feststehen (Gratismontage von Skibindungen).

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