RS0008762 – OGH Rechtssatz
Ob ein bestimmtes Verhalten "handelsüblich" ist oder nicht, kann schon nach der eigentümlichen Bedeutung dieses Wortes (§6 ABGB) regelmäßig erst dann beantwortet werden, wenn die tatsächlichen Handels- und Branchengepflogenheiten feststehen (Gratismontage von Skibindungen).