RS0028133 – OGH Rechtssatz
Rückverweise
Gemäß § 902 ABGB ist der letzte Tag für die Erklärung der Kündigung bei einer Kündigungsfrist von sechs Wochen jener Wochentag, der seiner Benennung dem Wochentag entspricht, auf den der Kündigungstermin fällt.
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