JudikaturOGH

RS0104815 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
15. April 1975

Ob ein nach § 143 ABGB Vorverpflichteter überhaupt übergangen wurde, ist keine Bemessungsfrage. Die Ansicht, daß der Großvater vor der Großmutter im Sinne § 143 ABGB zur Unterhaltsleistung für die Kinder verpflichtet ist, ist nicht offenbar gesetzwidrig.

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