JudikaturOGH

RS0035196 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. Juli 2024

Der Mangel der Sachlegitimation ist auch ohne ausdrückliche Einwendung zu beachten, wenn er sich bereits aus dem Klagsvorbringen ergibt oder der Beklagte Tatsachen behauptet hat, aus denen der Mangel der Sachlegitimation bei richtiger rechtlicher Beurteilung folgt.

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