JudikaturOGH

RS0018077 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
03. April 1975

Durch die Zahlung des wahren, (höheren als im schriftlichen Kaufvertrag angegebenen) Kaufpreises wird eine Steuerhinterziehung nicht bewirkt. Dem Zahlungsbegehren steht daher § 1174 ABGB nicht entgegen.

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