9ObA88/11y—OGH Entscheidung
25. November 2011
…die Anrufung des Gerichts erübrigt. Die Nichteinhaltung einer Schlichtungsklausel begründet kein zur Klagszurückweisung führendes Prozesshindernis, sondern den materiellrechtlichen Einwand mangelnder Klagbarkeit des Anspruchs (RIS Justiz RS0033687, RS0045292, RS0045298 ua). Ein Einlassungszwang im Sinne einer Verpflichtung, zu der von der Schlichtungsstelle angeordneten Verhandlung zu erscheinen, besteht grundsätzlich nicht (vgl Kuderna , Schlichtungsstellen für…