Unterläuft der Irrtum im Vorstadium des Geschäftes, zu dem auch der Endzweck gehört, bezieht er sich also auf außerhalb des Geschäfts liegende Umstände, dann liegt Motivirrtum vor. Der Geschäftsirrtum erstreckt sich auf die unrichtige Vorstellung über innerhalb des Geschäftes liegende Punkte.
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