Wurde eine Protokollberichtigung nicht beantragt oder ein darauf abzielender Antrag abgewiesen, so ist für das Rechtsmittelgericht das Protokoll in jener Fassung maßgebend, in der es der Vorsitzende und der Schriftführer unterfertigen.
…S 30) – Hauptverhandlungsprotokolls. Einen diesbezüglichen Antrag auf Berichtigung gemäß § 271 Abs 7 StPO hat der Angeklagte nicht gestellt (RIS-Justiz RS0098679). [7] Im Übrigen fand auch die (teils auf die wesentlichen Passagen reduzierte) Vorführung der Videoaufzeichnungen über die kontradiktorischen Vernehmungen mehrerer Zeuginnen (ON 58 S…
…Verlesung (§ 252 Abs 1 StPO) der dort aufgelisteten Aktenstücke in Abrede stellen, orientieren sich nicht am für das Rechtsmittelgericht maßgebenden (RIS Justiz RS0098679) unbeanstandet gebliebenen (ON 576 S 17 und die dort erhobenen nicht prozessordnungsgemäßen Anträge) Protokollsinhalt, wonach die dort angeführten Verfahrensresultate verlesen wurden (ON …
…§ 271 Abs 7 StPO; vgl Ratz , WK-StPO § 285 Rz 2) wurde nicht gestellt (vgl RIS Justiz RS0113211 [T5], RS0098679), womit der (auf RIS Justiz RS0111533 und Ratz , WK StPO § 281 Rz 461 bezogenen) Behauptung, „zumindest“ der Angeklagte habe auf…
…bis 7). Dieser Rüge schloss sich der Verteidiger des Dr. B***** nach dem Inhalt des (auch) in der Beschwerde nicht beanstandeten (vgl RIS Justiz RS0098679) Hauptverhandlungsprotokolls (vgl ON 305 S 4 bis 10) nicht an. Dieser Nichtigkeitswerber ist damit zur Geltendmachung des in Rede stehenden Nichtigkeitsgrundes nicht legitimiert…
…Antrag auf Berichtigung des Hauptverhandlungsprotokolls gemäß § 271 Abs 7 StPO hat der Angeklagte nicht gestellt (vgl RIS Justiz RS0113209, RS0113211 [T5], RS0098660, RS0098679). Die Nichtigkeitsbeschwerde war daher bereits bei nichtöffentlicher Beratung sofort zurückzuweisen (§ 285d Abs 1 StPO), woraus die Zuständigkeit des Oberlandesgerichts zur Entscheidung über…
…Z 3 unbeachtlich (RIS Justiz RS0098875, RS0098868). Dem weiteren Vorbringen der Verfahrensrüge (Z 3) zuwider wurden nach den ungerügt gebliebenen Protokollen (RIS Justiz RS0098679) die Hauptverhandlung am 10. Oktober 2011, in der die Gutachtenserstattung durch Dr. Ferdinand B***** erfolgte (ON 81 S 3 …
…6 f). Einen Antrag auf Berichtigung des Hauptverhandlungsprotokolls gemäß § 271 Abs 7 StPO hat der Angeklagte nicht gestellt (vgl RIS Justiz RS0098679 RS0113211 [T5]). Im Übrigen würde vorliegend auch ohne die von der Staatsanwaltsschaft vorgenommene Modifikation der Anklage betreffend die Tatzeit zu A. des Schuldspruchs eine Anklageüberschreitung…
…Protokollberichtigung nicht beantragt, so ist (für das Rechtsmittelgericht) das Protokoll in jener Fassung maßgebend, in der es der Vorsitzende und der Schriftführer unterfertigten (RIS-Justiz RS0098679). Soweit darüber hinaus im Ergebnis die Beweiswürdigung des Erkenntnisgerichts kritisiert wird, verfehlt die Beschwerdeargumentation den Bezugspunkt des Wiederaufnahmeverfahrens (vgl. Soyer , LiK StPO § …
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