Für Bestandverträge mit bestimmter Dauer über Eigentumswohnungen ist eine Kündigung zur Vertragsbeendigung nicht erforderlich und auch nicht zulässig, solche Verträge erlöschen gemäß § 1113 ABGB durch den Verlauf der Zeit. Gegenteiliges müßte gemäß § 1114 zweiter Satz ABGB vereinbart werden. Daher bedarf es auch bei Mietverträgen gemäß § 23 Abs 1 MG, sofern ein bestimmter Endtermin festgesetzt ist, nicht der Aufnahme der ausdrücklichen Bestimmung, daß mit Erreichen dieses Endtermines der Mietvertrag ohne Kündigung erlischt.
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