RS0020720 – OGH Rechtssatz
Die Herstellung einer Photokopie im Auftrag eines anderen ist ein "Werk" im Sinne des § 1151 ABGB, mag sich die dabei vom Unternehmer zu entfaltende manuelle Tätigkeit infolge der Verwendung moderner vollautomatischer Maschinen in der Regel auch auf einige wenige Handgriffe beschränken.