2Ob22/16y—OGH Entscheidung
25. Februar 2016
…zugesichert wurde (RIS Justiz RS0016965). Ein echter Garantievertrag (zur Abgrenzung RIS Justiz RS0017004, RS0016964), der einer Anwendung von § 377 UGB entgegenstünde (RIS-Justiz RS0017736), wurde durch die strittige Klausel keinesfalls begründet. 3. Ein vom Berufungsgericht verneinter Mangel des Verfahrens erster Instanz kann nicht mehr mit Revision geltend gemacht…