RS0043325 – OGH Rechtssatz
Feststellungsmängel können nur im Rahmen des vom Beweispflichtigen behaupteten Sachverhaltes berücksichtigt werden.
…einem Rechtsschutzversicherungs-vertrag auch eine Mitversicherung anderer Personen vorgesehen ist, handelt es sich um eine Versicherung für fremde Rechnung im Sinn der §§ 74 ff VersVG. Dabei hat der Versicherungsnehmer das formelle Verfügungsrecht über die sachlich (materiell) dem Versicherten zustehende Forderung (vgl RS0080863; RS0080792 [T6]). Da der Versicherungsnehmer…
Rückverweise