RS0023651 – OGH Rechtssatz
Die Verkehrssicherungspflicht trifft den Besitzer eines Gebäudes hinsichtlich dessen Absicherung, zB der Abdeckung eines Kellerschachtes, nach § 1319 ABGB.
…einem Rechtsschutzversicherungs-vertrag auch eine Mitversicherung anderer Personen vorgesehen ist, handelt es sich um eine Versicherung für fremde Rechnung im Sinn der §§ 74 ff VersVG. Dabei hat der Versicherungsnehmer das formelle Verfügungsrecht über die sachlich (materiell) dem Versicherten zustehende Forderung (vgl RS0080863; RS0080792 [T6]). Da der Versicherungsnehmer…
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