JudikaturOGH

RS0013421 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
21. November 1974

Wichtige Veränderungen können nicht in Vollzug gesetzt werden, wenn sie von der Minderheit bestritten sind; die Mehrheit muß vielmehr ihren Willen zunächst gegen die gesamte Minderheit durchsetzen. Das gleiche gilt im Ergebnis für § 836 ABGB.

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