JudikaturOGH

RS0011015 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
21. November 1974

Da an einen nach § 833 ABGB wirksam zustande gekommenen Mehrheitsbeschluß auch die Minderheit gebunden ist, steht ( mindestens ) einer solchen Mehrheit auch das Recht zu, diesen Beschluß mit Klage durchzusetzen.

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