JudikaturOGH

RS0020148 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
03. Juni 2025

Ein "Nutzen" liegt vor, wenn die Verhältnisse beim Geschäftsherrn bzw Bereicherten "bei vernünftiger Beurteilung verbessert" wurden (Stanzl in Klang 2. Auflage IV/1, 901, 919).

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