JudikaturOGH

RS0041075 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
27. April 1999

Auf die erst nach Schluß der mündlichen Verhandlung eingetretenen Änderungen der Verhältnisse darf auch bei Geltendmachung von Alimentationsansprüchen (§ 406 ZPO) nicht Bedacht genommen werden.

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