RS0080548 – OGH Rechtssatz
Der Versicherer kann sich hinsichtlich von innerhalb der Klagefrist des § 12 Abs 3 VersVG erbrachten Leistungen oder Teilleistungen nicht auf Leistungsfreiheit im Sinne des § 12 Abs 3 VersVG berufen, sondern in diesem Umfang nur nach Maßgabe der materiellen Rechtslage leistungsfrei werden.