RS0004674 – OGH Rechtssatz
§ 368 EO setzt das Bestehen eines materiellrechtlichen Anspruches voraus (ebenso SZ 43/113 uva), der von dem zur Leistung verpflichteten Schuldner nicht erfüllt wurde (ebenso HS 6347 ua).
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden