JudikaturOGH

RS0080266 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
04. September 1975

Ist eine allfällige Erhöhung (Erweiterung) des Risikos gemäß Art 1 Abs 3 AHVB von der Versicherung erfaßt, so bleibt für die Anwendung der §§ 23 ff VersVG kein Raum.

Rückverweise