JudikaturOGH

RS0008957 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
12. April 1978

Das Gesetz anerkennt sittliche Grundsätze ( "allgmeine Grundsätze der Gerechtigkeit": Abs 1 KPABGB ), die so allgemein anerkannt sind, daß es zu ihrer Anwendung keiner besonderen Gesetzesbestimmung bedarf ( "natürliche Rechtsgrundsätze": § 7 ABGB; "gute Sitten" §§ 879, 1295 Abs 2 ABGB; "Treu und Glauben" = "Übung des redlichen Verkehrs": § 914 ABGB ). Diese Grundsätze durchbrechen selbst die geschriebene Norm. Sie können insb auch der Berufung auf § 1502 ABGB entgegengehalten werden.

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