JudikaturOGH

RS0095771 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
01. Oktober 1974

Wird ein einzelnes Tier ohne Zusammenhang mit der Beförderung einer größeren Anzahl von Tieren fahrlässig einem qualvollen Zustand ausgesetzt, so kann die Tathandlung nicht dem § 524 Abs 2 StG (in Hinkunft § 222 Abs 2 StGB) unterstellt werden.

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