RS0033461 – OGH Rechtssatz
"Bedingte Klagsausdehnung" um eine neue Forderung des Klägers, die nur soweit berücksichtigt werden sollte - soweit Gegenforderungen des Beklagten als berechtigt anerkannt würden - ist prozessual und materiellrechtlich (§ 1416 ABGB) unzulässig.