JudikaturOGH

RS0030791 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
11. Oktober 1988

Die neu geschaffene Bestimmung des § 21 a MG (Beistellung von Ersatzmietgegenständen) ist auf die Fälle des § 1112 ABGB - Räumungsklage des Liegenschaftseigentümers wegen Untergang der Bestandsache - nicht anzuwenden.

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