JudikaturOGH

RS0003746 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
17. September 1974

§ 252 Abs 1 EO, wonach das auf einer Liegenschaft befindliche Zubehör nur mit dieser selbst in Exekution gezogen werden darf, ist sinngemäß auf das Zubehör zu wirtschaftlichen Unternehmungen, die auf Betriebsliegenschaften betrieben werden, anzuwenden.

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