JudikaturOGH

RS0003311 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
10. September 1980

Bei Pfändung der Hyperocha nach Zuschlagerteilung hat das Exekutionsgericht diese Forderungspfändung entweder im Verteilungsverfahren (betreffend das Meistbot der versteigerten Liegenschaft) zu berücksichtigen oder ein besonderes Verfahren zur Verteilung der gepfändeten Hyperocha nach § 307 EO in die Wege zu leiten. Eine Verpflichtung zu letzterem besteht jedoch nicht (ausdrückl Abl von ZBl 1929/351 S 946).

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