RS0057977 – OGH Rechtssatz
Für die Wertung als Bauerwartungsland muss die bevorstehende Parzellierung und Aufschließung nicht nur rechtlich und tatsächlich möglich, sondern darüber hinaus auch auf Grund besonderer Umstände in naher Zukunft wahrscheinlich sein.
…die bevorstehende Parzellierung und Aufschließung nicht nur rechtlich und tatsächlich möglich, sondern darüber hinaus auch aufgrund besonderer Umstände in naher Zukunft wahrscheinlich sein (RIS-Justiz RS0057977; vgl zu Enteignungsverfahren ähnlich RIS-Justiz RS0058043, RS0057981). Die Anwendung dieser in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze auch auf die Ermittlung des anerbenrechtlichen Übernahmswerts und im…
…Parzellierung und Aufschließung nicht nur rechtlich und tatsächlich möglich, sondern darüber hinaus auch aufgrund besonderer Umstände „in naher Zukunft“ wahrscheinlich sein (RIS Justiz RS0057977); wenn schon zur Zeit der Enteignung die Möglichkeit einer künftigen Verbauung so konkret Gestalt angenommen hat, dass sie nach der Verkehrsauffassung bereits als zusätzlich werterhöhendes…
…ist daher allgemein nicht die bestehende Widmung, sondern die realistisch beurteilte künftige Verwendungsmöglichkeit samt ihrer Auswirkung auf den Marktwert das Entscheidende (RIS-Justiz RS0058043 [T3]; RS0057977; RS0057981). Bei Grundstücken mit tatsächlicher oder rechtlich durchsetzbarer Möglichkeit, eine Umwidmung in Bauland zu erreichen, muss diese Erwartung auf dem Grundstücksmarkt tatsächlich bereits preisbestimmend sein…
…Parzellierung und Aufschließung nicht nur rechtlich und tatsächlich möglich, sondern darüber hinaus auch aufgrund besonderer Umstände „in naher Zukunft“ wahrscheinlich sein (RIS Justiz RS0057977). Wie dargelegt ist entscheidend, ob sich das Entwicklungspotential zum maßgeblichen Zeitpunkt bereits auf den Marktpreis ausgewirkt hat (9 Ob 82/10i; 6 …
…Bewertung einfließen können, bedarf es aber bereits im Zeitpunkt der Enteignung der realen Möglichkeit einer absehbaren Verwendungsänderung und nicht bloß einer unbestimmten Zukunft shoffnung (vgl RS0057977). Entscheidend ist, ob sich das Entwicklungspotential zum Bewertungszeitpunkt schon auf den Marktpreis auswirkt (RS0057977 [T5] = RS0057981 [T7]; vgl auch RS0110846 [T1]). [19] 3. Ob…
…die bevorstehende Parzellierung und Aufschließung nicht nur rechtlich und tatsächlich möglich, sondern darüber hinaus auch aufgrund besonderer Umstände in naher Zukunft wahrscheinlich sein (RIS-Justiz RS0057977). Diese Grundsätze sind auch im Fall einer (möglichen) Umwidmung land- und forstwirtschaftlich genutzter Grundstücke im Gewerbegebiet anwendbar (6 Ob 121/10b). Die Feststellungen…
…solchen Verwendung bereits im Zeitpunkt der Enteignung gegeben war und nicht bloß für eine noch unbestimmte Zukunft erhofft worden ist (RIS Justiz RS0058043 [T3]; RS0057977; RS0057981; zuletzt 3 Ob 46/11b; 1 Ob 201/13k je mwN [krit zur Einstufung als Bauerwartungsland bei bloßer Möglichkeit der…
…dann in die Bewertung einfließen und die Höhe des anzusetzenden Verkehrswertes beeinflussen kann, wenn eine reale Möglichkeit/Wahrscheinlichkeit und nicht bloß eine unbestimmte Zukunftshoffnung besteht (RS0057977; RS0053483; RS0057981). Entscheidend ist, ob sich das Entwicklungspotential zum Bewertungszeitpunkt schon auf den Marktpreis auswirkt (7 Ob 158/15h; 1 Ob …
…solchen Verwendung bereits im Zeitpunkt der Enteignung gegeben war und nicht bloß für eine unbestimmte Zukunft erhofft worden ist (RIS Justiz RS0058043 [T 3]; RS0057977; RS0057981; 7 Ob 158/15h; 1 Ob 138/13w mwN). c. Ob eine Liegenschaft als landwirtschaftlich genutztes Grünland, als Bauerwartungsland…
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