JudikaturOGH

RS0037261 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
30. Oktober 1979

Der Beschluß, womit eine Aussageverweigerung für rechtmäßig erklärt wird, ist wenn auch nicht abgesondert, anfechtbar. Die Bestimmung des § 196 Abs 1 ZPO bleibt außer Betracht.

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