JudikaturOGH

RS0099336 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
22. März 2002

Die Frage, wie bei Uneinigkeit mehrerer zur Erbschaft berufener Erben hinsichtlich des Widerrufes einer vom Erblasser nach § 1022 ABGB erteilten Vollmacht vorzugehen sei, ist im Gesetz nicht gelöst.

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