JudikaturOGH

RS0000341 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
21. August 1974

Ist die während des Titelprozesses eingetretene Rechtsnachfolge bereits im Spruch des Exekutionstitels festgestellt und der Schuldner zur Leistung an den Rechtsnachfolger verurteilt, dann liegt ein Fall des § 9 EO nicht vor, und bedarf es daher nicht eines weiteren Beweises der Rechtsnachfolge durch eine qualifizierte Urkunde iS der genannten Gesetzesstelle.

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