4Ob43/16a—OGH Entscheidung
30. März 2016
…2. Eine Aktenwidrigkeit kann nur in der unrichtigen Wiedergabe des Inhalts eines Beweismittels bestehen, nicht jedoch in der Übernahme erstgerichtlicher Feststellungen (RIS Justiz RS0043347, RS0043240). Der allfällige Versuch der Beklagten, die Beweiswürdigung der Vorinstanzen auch noch in dritter Instanz anzugreifen, ist unzulässig. Die allenfalls unrichtige Wiedergabe von Parteienvorbringen begründet gleichfalls…