11Bs275/25s—OLG Innsbruck Entscheidung
16. Dezember 2025
…RS0091465). Der Aussage in der Berufungsverhandlung, wonach er schon gedroht habe, kommt angesichts der bereits rechtskräftigen Schuldsprüche ebenfalls keine mildernde Bedeutung mehr zu (RIS-Justiz RS0091516 [T1]). Die Staatsanwaltschaft kritisiert, dass der lange Tatzeitraum von Herbst 2023 bis 2.1.2025 nicht erschwerend herangezogen wurde. Für die Annahme dieses Strafzumessungsgrundes genügt die Wiederholung…