RS0009222 – OGH Rechtssatz
Bei Ermittlung der stärksten Staatsangehörigkeit eines Mehrstaaters muss in jedem einzelnen Fall den tatsächlichen Lebensverhältnissen Rechnung getragen werden, wie Wohnsitz, Aufenthalt, Zeitpunkt des Erwerbes der einzelnen Staatsangehörigkeiten, ius sanguinis, Militärdienst, Beruf und dgl mehr.