RS0012913 – OGH Rechtssatz
Das Enkelkind ist nicht pflichtteilsberechtigt iS dieser Gesetzesstelle, solange der vom Erblasser abstammende Elternteil noch lebt. Daher ist bei der Berechnung des Pflichtteiles der Tochter eine Schenkung des Erblassers an das von dieser Tochter abstammende Enkelkind nicht zu berücksichtigen, wenn die Schnkung außerhalb der 2 Jahresfrist bewirkt wurde.