Die allgemeine Fassung des Unterlassungsbegehrens geht nicht so weit, dass allgemeine Behauptungen verboten werden könnten; das Unterlassungsbegehren muss vielmehr konkretisiert werden.
…MR 2020, 379 [ Korn ] = ecolex 2021, 240 [ Hornyk ]). Durch die „insbesondere“ angeführten Beispielsfälle wird das Unterlassungsgebot aber nur verdeutlicht, nicht eingeschränkt (RS0037634 [T5]). Auch bei einer solchen allgemeinen Fassung des Urteilsbegehrens muss der Spruch den Kern der Verletzungshandlung erfassen (4 Ob 104/20b MR …
…die konkrete Verletzungshandlung im engsten Sinn zu untersagen (RS0037733). Werden dabei Beispielsfälle unter "insbesondere" angeführt, so wird das Unterlassungsgebot dadurch nur verdeutlicht, nicht aber eingeschränkt (RS0037634 [T4]; 4 Ob 206/18z). 1.1.2. Bei der Frage, ob ein Unterlassungsgebot zu weit oder zu eng gefasst wurde, kommt es auf…
…4 Ob 88/10k ). Werden in einem Urteilsspruch Beispielfälle unter „insbesondere“ angeführt, so wird das Unterlassungsgebot dadurch nur verdeutlicht, nicht aber eingeschränkt ( RS0037634 [T5]; 4 Ob 206/18z mwN). Auch bei einer solchen allgemeineren Fassung des Urteilsbegehrens muss der Spruch den Kern der Verletzungshandlung erfassen ( RS0000771…
… Ob 43/95; 4 Ob 2121/96g, 4 Ob 95/98v; 1 Ob 100/17p; RIS-Justiz RS0037634 [T5] ), worauf auch das Rekursgericht zutreffend verwiesen hat. 5.2 Wird aber einem Beklagten – wenn auch in Verbindung mit einem konkreten Einzelverbot („insbesondere…
…sinnähnliche Behauptungen zu erfassen, weil das begehrte Gebot ganz allgemein gefasst ist. 6. Das Unterlassungsgebot hat sich am konkreten Wettbewerbsverstoß zu orientieren (stRsp: RIS Justiz RS0037634) und darf das gebotene Verhalten nicht so unbestimmt beschreiben, dass der Rechtsstreit in Wahrheit vor die Exekutionsgerichte verlagert würde, die nicht zur Klärung wettbewerbsrechtlicher Fragen…
…die unter das weit gefasste Unterlassungsgebot fallen (RIS Justiz RS0037607 [T38]). Das Unterlassungsgebot ist auf den konkreten Sachverhalt sowie auf ähnliche Fälle einzuengen (RIS-Justiz RS0037634 [T4]; RS0037645 [T4, T13]). 1.2. Bei der Frage, wie weit das Unterlassungsgebot zu reichen hat, wird immer auf die Umstände des einzelnen Falls abzustellen…
… Ob 88/10k). Werden in einem Urteilsspruch Beispielfälle unter „insbesondere“ angeführt, so wird das Unterlassungsgebot dadurch nur verdeutlicht, nicht aber eingeschränkt (RS0037634 [T5]; 4 Ob 206/18z mwN). Auch bei einer solchen allgemeineren Fassung des Urteilsbegehrens muss der Spruch den Kern der Verletzungshandlung erfassen (4…
…zukünftiges Verhalten bilden soll (RS0119807). Das erfordert auch mit Blick auf § 7 Abs 1 EO (RS0001019) eine deutliche Umschreibung des Verbots (RS0119807, RS0037634) bzw die Bestimmtheit der zu unterlassenden Handlung (RS0002023), die Vermeidung von allgemeinen Begriffen (RS0119807) und die Anknüpfung an objektive Anhaltspunkte. Dem Beklagten kann nicht ganz…
…unberührt lassen (RS0037733; RS0133084). Die Zulässigkeit der allgemeinen Fassung eines Unterlassungsbegehrens geht aber nicht so weit, dass beispielsweise ausschließlich allgemein gehaltene Behauptungen verboten werden könnten (RS0037634). Diese Grenze überschreitet der Urteilsspruch nicht, trägt er doch nur dem Umstand Rechnung, dass die Beklagte in der Ausgestaltung ihrer Werbung keine den Erfordernissen des…
…werden könnten, sondern es muss die Unterlassungspflicht so deutlich gekennzeichnet sein, dass auch eine Überprüfung im Rahmen der exekutiven Durchsetzung möglich ist (vgl RIS Justiz RS0037634 oder RIS Justiz RS0000878). Allgemeine Begehren wie etwa auf Unterlassung „abfälliger Äußerungen welcher Art immer" oder der Unterlassung von Bildnisveröffentlichungen „wenn berechtigte Interessen…
…RS0037518). So geht die allgemeine Fassung des Unterlassungsbegehrens nicht so weit, dass etwa allgemeine Behauptungen verboten werden könnten; das Unterlassungsbegehren muss vielmehr konkretisiert werden (vgl RS0037634). [36] II.2.3. Im vorliegenden Fall genügt das auf die Unterlassung der Geschäftspraktik 2 abzielende Klagebegehren den Anforderungen an die Bestimmtheit und Schlüssigkeit…
…unschlüssiges oder zu weit gefasstes Begehren ist nicht zu konstatieren. Durch die im Spruch unter „insbesondere“ angeführten Beispielfälle wurde das Unterlassungsgebot verdeutlicht (vgl RS0037634 [T5]). [25] 3.4. Die Wiederholungsgefahr wurde schon vom Rekursgericht zutreffend bejaht. Dies ist schon deswegen richtig, weil die Beklagte keine Umstände dargetan hat, die…
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