JudikaturOGH

RS0000905 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. Mai 1974

Sind die Mitmietrechte gem § 1112 ABGB erloschen, so steht dem Mitmieter in einem Räumungsexekutionsverfahren gegen den anderen Mitmieter das Mitmietrecht nicht als ein die Exekution unzulässig machendes materielles Recht zu.

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