JudikaturOGH

RS0003050 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. Mai 1974

Hat das Erstgericht in der Verteilungstagsatzung über die Forderungsanmeldung des Rekurswerbers nicht im Sinne des § 212 Abs 1 EO verhandelt, so ist dem OGH, wenn er den Widerspruch des Rekurswerbers für berechtigt hält, eine Sachentscheidung versagt.

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