Ein Kontokorrentverhältnis setzt nicht voraus, daß auf beiden Seiten Forderungen entstehen müssen. Namentlich im Bankverkehr wird ein echtes Kontokorrentverhältnis auch angenommen, wenn ein Bankkredit abgewickelt wird. Das übliche Kontokorrentgeschäft von Banken besteht gerade darin, daß einem Bankkunden in laufender Rechnung ein Kredit unter Beschränkung auf eine Höchstsumme gewährt wird.
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