JudikaturOGH

RS0013279 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. August 2020

Der für die Behauptung der Unzeit beweispflichtige Teilungsgegner muss die konkreten Umstände aufzeigen, die als Teilungshindernisse in Betracht kommen. Die allgemeine Behauptung, dass die Klage unzeitgemäß sei, reicht nicht aus.

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