Der Revisionsgrund der Aktenwidrigkeit liegt nur vor, wenn Feststellungen auf der Grundlage eines anderen als des tatsächlichen Akteninhaltes zum Nachteil des Rechtsmittelwerbers getroffen werden.
…nicht befindet ist diese Behandlung der Beweisrüge zum Nachteil des Rechtsmittelwerbers aktenwidrig und kann dies daher auch mit Revision geltend gemacht werden (vgl RIS-Justiz RS0043375). Im Hinblick auf diese Aktenwidrigkeit ist jedoch dem Berufungsgericht eine auffallende Fehlbeurteilung unterlaufen, die im Interesse der Rechtssicherheit die Zulässigkeit der Revision im Sinne des…
…102.000,00. “ 2.2. Eine Aktenwidrigkeit liegt nur vor, wenn Feststellungen auf der Grundlage eines anderen als des tatsächlichen Akteninhaltes zum Nachteil des Rechtsmittelwerbers getroffen werden (RS0043375). Eine unrichtige Feststellung oder eine unvollständige Feststellung kann nie den Berufungsgrund der Aktenwidrigkeit begründen (RW0000979). Die Berufung rügt eine bloße Unvollständigkeit („ ohne Berücksichtigung der…
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